Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1980 - V ZR 186/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,17283
BGH, 20.06.1980 - V ZR 186/78 (https://dejure.org/1980,17283)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1980 - V ZR 186/78 (https://dejure.org/1980,17283)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1980 - V ZR 186/78 (https://dejure.org/1980,17283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,17283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64

    Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers;

    Auszug aus BGH, 20.06.1980 - V ZR 186/78
    Auf dieser Grundlage hat das Berufungsgericht rechtsirrtumsfrei eine Mängelbeseitigung durch den Beklagten als für den Kläger unzumutbar angesehen (s. auch BGHZ 46, 242, 245 unter II); daß bei einem Kaufpreis (einschließlich Grundstück) von 147.000 DM Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 22.500 DM in Rede stehen, steht dem nicht zwingend entgegen.
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

    Auszug aus BGH, 20.06.1980 - V ZR 186/78
    Das Berufungsgericht hat mithin nicht verkannt, daß die Genehmigung eines Vertrages begrifflich voraussetzt, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewußt ist oder mit einer solchen Möglichkeit rechnet (BGHZ 47, 341, 351 unter c) m.N.).
  • BGH, 10.06.1977 - V ZR 99/75

    Bebauungsverpflichtung - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b

    Auszug aus BGH, 20.06.1980 - V ZR 186/78
    Das Berufungsgericht ist der Auffassung, daß der - als Grundlage für Mängelansprüche des Klägers allein in Betracht kommende - Kaufvertrag zwischen den Parteien vom 16. April 1971 nicht in der nach § 313 Satz 1 BGB erforderlichen Vollständigkeit beurkundet worden ist und daher zunächst nichtig war; dabei nimmt das Berufungsgericht zur Begründung seiner Ansicht u.a. Bezug auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juni 1977, V ZR 99/75, WM 1977, 1144 = NJW 1977, 2072 = LM BGB § 313 Nr. 72/73; bei diesem Urteil geht es um einen in den einschlägigen Formulierungen im wesentlichen gleichlautenden Kaufvertrag, den der Kläger als Vertreter der dortigen Käuferin Kleiner einen Tag früher, also am 15. April 1971, mit dem Beklagten über das aus demselben Grundstück wie im vorliegenden Fall zu bildende Teilstück "Nr. 9" abgeschlossen hat.
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

    c) Eine Genehmigung ist aber nicht erteilt worden, und zwar auch nicht konkludent (vgl. BGH, Urt. v. 15. Mai 1990, X ZR 82/88, WM 1990, 1573, 1575), weil sich die Stadt Leipzig der Möglichkeit einer schwebenden Unwirksamkeit der Grundstücksübertragung nicht bewußt war (vgl. Senatsurt. v. 20. Juni 1980, V ZR 186/78, WM 1980, 1032).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht